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Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE327347936

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Allianz Deutschland AG
10900 Berlin

Geltungsraum der Versicherung:
weltweit (ohne China, USA)

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Unsere AGBs

AGB – Neuwagen-Verkaufsbedingungen

Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) der Oswald Mobile GmbH

I. Vertragsabschluss

  1. Dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Bestellung voraus. An die Bestellung ist der Käufer höchsten für 3 Wochen, bei Nutzfahrzeugen höchstens 6 Wochen gebunden. Die Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind.
  2. Der Kaufvertrag kommt wirksam zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer die Annahme der Bestellung innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.

II. Zahlung und Rechnung

  1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig. Mit der Übergabe soll der Verkäufer dem Käufer die Rechnung übergeben oder ihm diese unverzüglich zusenden.
  2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig tituliert ist.
    1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
 

III. Lieferung und Lieferverzug

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt sind.
  2. Überschreitet der Verkäufer einen unverbindlich zugesagten Liefertermin um mehr als 6 Wochen, kann der Käufer ihn unter Setzung einer angemessenen Frist zur Lieferung auffordern.
  3. Erst nach Ablauf der vom Käufer gesetzten Frist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 3. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, kann der Käufer dem Verkäufer nach dem Verstreichen dieses Termins eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung setzen. Erst nach deren Ablauf ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Einen Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Lieferung hat der Käufer nur, wenn der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.

IV. Abnahme

  1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige durch den Verkäufer abzunehmen.
  2. Nimmt der Käufer die Kaufsache nicht fristgerecht ab, richten sich die Ansprüche des Verkäufers nach den gesetzlichen Vorschriften. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, beträgt dieser 20 % des Kaufpreises. Dem Verkäufer bliebt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
    1. Dem Käufer bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ausfällt.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an der Kaufsache geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.
  2. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Rechte zu.
  3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich daran eine Nutzung einräumen.

VI. Beseitigung von Sachmängeln

  1. Für die Beseitigung von Sachmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit den nachfolgend aufgeführten Einschränkungen.
  2. Ist der Käufer nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, verjähren die Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels mit Ablauf eines Jahres ab Übergabe der Kaufsache.
  3. Im Rahmen der Nacherfüllung kann der Käufer die Lieferung einer mangelfreien Sache anstelle der Beseitigung des Mangels nur dann verlangen, wenn die Beseitigung des Mangels fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt gemäß § 440 BGB nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
  4. Tritt ein Mangel auf, hat der Käufer diesen dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer haftet für die Folgen einer verspäteten Anzeige.
  5. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen. Im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war.
    1. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer unverzüglich an den nächstgelegenen, vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
  6. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen bis zum Ablauf der Verjährungsfrist, die für den Kaufgegenstand gilt.
  7. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

VII. Rücktritt

  1. Tritt eine Vertragspartei wirksam vom Kaufvertrag zurück, sind die beiderseits erhaltenen Leistungen zurück zu gewähren.
  2. Der Käufer hat sich für jeden von ihm mit der Kaufsache gefahrenen Kilometer einen Gebrauchsvorteil von 0,30 € anrechnen zu lassen.
  3. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Gebrauchsvorteil des Käufers größer war.
  4. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Gebrauchsvorteil kleiner war.
  5. Unabhängig davon hat der Käufer dem Verkäufer Ersatz zu leisten, soweit sich der Zustand der Kaufsache während der Nutzung durch den Käufer unabhängig von der Laufleistung verschlechtert hat.

VIII. Haftung

  1. Ist der Verkäufer zum Ersatz von Schaden verpflichtet, der nur leicht fahrlässig verursacht worden ist, haftet der Verkäufer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
    1. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
    2. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommene Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, zum Beispiel Prämienschäden oder Zinsnachteile.
    3. Ist der Käufer nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und macht er nach Ablauf eines Jahres nach Übergabe des Kaufgegenstandes Schadenersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend, gilt die vorstehende Haftungsbeschränkung auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.
  2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers unberührt bei arglistigen Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
    1. Bei nur durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers ausgeschlossen. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
  3. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

IX. Gerichtsstand

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten ist der Sitz des Verkäufers.

AGB – Reparaturbedingungen

Soweit die Oswald Mobile GmbH mit der Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen beauftragt wird, gelten die nachfolgenden Reparaturbedingungen:

I. Auftragserteilung

  1. Aufträge sollen grundsätzlich schriftlich mittels eines Auftragsscheins erteilt werden. Darin sind die zu erbringenden Leistungen zu beschreiben.
  2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
  3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

II. Preisangaben im Auftragsschein, Kostenvoranschlag

  1. Soweit der Auftragsschein Preisangaben enthält, sind diese unverbindlich und binden den Auftragnehmer nicht.
  2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, bedarf es dafür eines schriftlichen Kostenvoranschlags, der die erforderlichen Arbeiten, Ersatzteile und zugehören Preise enthält. Der Auftragnehmer ist an die veranschlagten Materialkosten und Preise je Arbeitseinheit gebunden.
    1. Zeichnet sich ab, dass zusätzliches Material oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich sind, muss der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen.
  3. Dem Auftragnehmer stehen die üblichen Gebühren für die Erstellung des Kostenvoranschlags zu. Wird auf der Grundlage des Kostenvoranschlags ein Auftrag durchgeführt, werden die Gebühren für die Erstellung des Kostenvoranschlags auf die Reparaturkosten angerechnet.

III. Abnahme

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung im Betrieb des Auftragnehmers abzuholen.
    1. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
    2. Nach Fristablauf gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug.
  2. In diesem Fall kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Er kann den Auftragsgegenstand nach seinem Ermessen auch anderweitig aufbewahren. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

IV. Zahlung und Fälligkeit

  1. Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes in bar zu bezahlen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Erteilung der Rechnung an den Auftraggeber.
  2. Gegenansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags von einer angemessenen Vorauszahlung abhängig zu machen.

V. Pfandrecht

  1. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
  2. Dies Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Leistungen und sonstigen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber geltend gemacht werden.

VI. Haftung und Verjährung

  1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Schlechterfüllung verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
  2. Ansprüche wegen fehlerhafter Leistungen des Auftragnehmers stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn dieser dem Auftragnehmer die fehlerhafte Erfüllung angezeigt und ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung eingeräumt hat.
    1. Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, werden die Rechte des Auftraggebers beschränkt auf das Recht auf Nacherfüllung und auf das Recht zum Rücktritt im Falle fehlgeschlagener Nacherfüllung. Zum Ersatz eines darüberhinausgehenden Schadens des Auftraggebers ist der Auftragnehmer in diesem Fall nicht verpflichtet.

VII. Haftung

Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er nur beschränkt wie folgt:

  1. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solche, die der Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
  2. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
  3. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

VIII.   Ausschluss Haftung oder Garantie oder Gewähr

  1. Für die durch den Kunden vor Vertragsabschluss gelieferten und mitgebrachten Kfz-Ersatzteile oder Kfz-Aggregate oder Kfz-Betriebsstoffe oder Kfz-Ausrüstungsgegenstände mit (Einbau-)Anweisung durch den Kunden wird nach Abnahme des Fahrzeugs und im Fall eines nachträglich festgestellten technisch-qualitativen Sachmangels durch die vom Kunden gelieferten oder mitgebrachten Kfz-Ersatzteile oder Kfz-Aggregate oder Kfz-Betriebsstoffe oder Kfz-Ausrüstungsgegenstände in Verbindung mit der (restlichen) technischen Sachgesamtheit des Kundenfahrzeugs eine Haftung oder Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen. Eine sich daraus ergebende (anteilige) Vergütungsgefahr und das Erfolgsrisiko, auch im Fall einer freiwilligen Nachbesserung oder Nachschau im Rahmen der Kundenkulanz geht ausschließlich zulasten des Kunden.

IX. Gerichtsstand

  1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ist ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des Auftragnehmers.

AGB – Verkauf von Gebrauchtwagen

Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) der Oswald Mobile GmbH

I. Verkauf an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB

  1. Für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge an Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs, § 474 ff. BGB.
  2. Ansprüche aus § 437 BGB verjähren beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge mit Ablauf eines Jahres ab Übergabe der Sache an den Käufer.
    1. Die Beschränkung gilt jedoch nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  3. Im Rahmen der Nacherfüllung kann der Käufer die Lieferung einer mangelfreien Sache anstelle der Beseitigung des Mangels nur dann verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Beseitigung des Mangels fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt gemäß § 440 BGB nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

II. Verkauf an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB

  1. Für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge an Unternehmer wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
  2. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruht sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

III. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher oder Unternehmer handelt.

  1. Das Eigentum an der Kaufsache geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Bis dahin darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich daran eine Nutzung einräumen.
  2. Dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Bestellung voraus. An diese ist der Käufer für 3 Wochen gebunden.
    1. Der Kaufvertrag kommt wirksam zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer die Annahme der Bestellung innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
  3. Der Kaufpreis ist grundsätzlich bei Übergabe des Kaufgegenstandes in bar zu entrichten.
    1. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig tituliert ist.
    2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
  4. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt sind.
    1. Überschreitet der Verkäufer einen unverbindlich zugesagten Liefertermin um mehr als 6 Wochen, kann der Käufer ihn unter Setzung einer angemessenen Frist zur Lieferung auffordern. Erst nach deren Ablauf ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
    2. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, kann der Käufer dem Verkäufer nach dem Verstreichen dieses Termins eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung setzen. Erst nach deren Ablauf ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    3. Einen Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Lieferung hat der Käufer nur, wenn der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige durch den Verkäufer abzunehmen.
    1. Nimmt der Käufer die Kaufsache nicht fristgerecht ab, richten sich die Ansprüche des Verkäufers nach den gesetzlichen Vorschriften. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, beträgt dieser 20 Prozent des Kaufpreises.
    2. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen, dem Käufer, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  6. Tritt eine Vertragspartei wirksam vom Vertrag zurück, sind die beiderseits erhaltenen Leistungen zurück zu gewähren.
    1. Der Käufer hat sich für jeden von ihm mit der Kaufsache gefahrenen Kilometer einen Gebrauchsvorteil von 0,30 € anrechnen zu lassen.
    2. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Gebrauchsvorteil des Käufers größer war. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorgehalten, dass der Gebrauchsvorteil kleiner war.
    3. Unabhängig davon hat der Käufer dem Verkäufer Ersatz zu leisten, soweit sich der Zustand der Kaufsache während der Nutzung durch den Käufer verschlechtert hat.

    I. Verkauf an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB

    1. Für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge an Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs, § 474 ff. BGB.
    2. Ansprüche aus § 437 BGB verjähren beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge mit Ablauf eines Jahres ab Übergabe der Sache an den Käufer.
      1. Die Beschränkung gilt jedoch nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
    3. Im Rahmen der Nacherfüllung kann der Käufer die Lieferung einer mangelfreien Sache anstelle der Beseitigung des Mangels nur dann verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Beseitigung des Mangels fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt gemäß § 440 BGB nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

    II. Verkauf an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB

    1. Für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge an Unternehmer wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
    2. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruht sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

    III. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher oder Unternehmer handelt.

    1. Das Eigentum an der Kaufsache geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Bis dahin darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich daran eine Nutzung einräumen.
    2. Dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Bestellung voraus. An diese ist der Käufer für 3 Wochen gebunden.
      1. Der Kaufvertrag kommt wirksam zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer die Annahme der Bestellung innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
    3. Der Kaufpreis ist grundsätzlich bei Übergabe des Kaufgegenstandes in bar zu entrichten.
      1. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig tituliert ist.
      2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
    4. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt sind.
      1. Überschreitet der Verkäufer einen unverbindlich zugesagten Liefertermin um mehr als 6 Wochen, kann der Käufer ihn unter Setzung einer angemessenen Frist zur Lieferung auffordern. Erst nach deren Ablauf ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
      2. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, kann der Käufer dem Verkäufer nach dem Verstreichen dieses Termins eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung setzen. Erst nach deren Ablauf ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
      3. Einen Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Lieferung hat der Käufer nur, wenn der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.
    5. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige durch den Verkäufer abzunehmen.
      1. Nimmt der Käufer die Kaufsache nicht fristgerecht ab, richten sich die Ansprüche des Verkäufers nach den gesetzlichen Vorschriften. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, beträgt dieser 20 Prozent des Kaufpreises.
      2. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen, dem Käufer, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
    6. Tritt eine Vertragspartei wirksam vom Vertrag zurück, sind die beiderseits erhaltenen Leistungen zurück zu gewähren.
      1. Der Käufer hat sich für jeden von ihm mit der Kaufsache gefahrenen Kilometer einen Gebrauchsvorteil von 0,30 € anrechnen zu lassen.
      2. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Gebrauchsvorteil des Käufers größer war. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorgehalten, dass der Gebrauchsvorteil kleiner war.
      3. Unabhängig davon hat der Käufer dem Verkäufer Ersatz zu leisten, soweit sich der Zustand der Kaufsache während der Nutzung durch den Käufer verschlechtert hat.

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